Gemeinsam Stark
Wer nicht alleine als selbstständiger Unternehmer in der eigenen Praxis arbeiten möchte, kann sich auch mit gleichgesinnten Zusammen schließen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Gemeinschaftspraxis, eine Praxisgemeinschaft oder die Mitgliedschaft in einer Ärztegenossenschaft.
In der Gemeinschaftspraxis oder auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) arbeiten Ärztinnen und Ärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtungen eng zusammen. Ein gemeinsamer Patientenstamm, gemeinsame Praxisräume und eine gemeinsame Abrechnung sind die wesentlichen Merkmale der Gemeinschaftspraxis. Trotz wirtschaftlicher und organisatorisch einheitlicher Gemeinschaftspraxis: medizinisch arbeiten die beteiligten Ärzte unabhängig und eigenverantwortlich, können sich aber jederzeit im Team absprechen und gegenseitig helfen.
- Organisatorische Freiheit und selbstständiges Arbeiten
- Teilzeitarbeit möglich
- Teamarbeit mit Ihren Mitarbeitern
- Sie können selbst bestimmen, welche Behandlungsmöglichkeiten Sie anbieten möchten
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit
- Keine Residenzpflicht – Sie können als Landarzt arbeiten und in der Stadt wohnen
- Unabhängige Vertretungsregelung (Urlaub, Elternzeit) durch Absprache mit anderen niedergelassenen Kollegen
- Geregelte Bereitschaftsdientste
- Bei der Praxisübernahme: Vorhandene Infrastruktur und Übernahme eines Patientenstamm
Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte und Ärztinnen, egal ob mit dem gleichen oder mit verschiedenen Fachgebieten, zusammen. Praxisräume und medizinische Geräte werden gemeinsam genutzt, ebenso ist das medizinische Personal für alle Ärzte da. Im Unterschied zu einer Gemeinschaftspraxis behalten aber alle Ärzte ihren eigenen Patientenstamm und rechnen auch eigenständig ab. Der Vorteil bei einer Praxisgemeinschaft: Jeder Arzt bleibt eigenständig, die vorhandenen Ressourcen werden aber von allen genutzt. Weitere Bonuspunkte einer Praxisgemeinschaft: Der fachliche Austausch mit den Kollegen und die gemeinsame Teamarbeit.
Bei einer Ärztegenossenschaft handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss niedergelassener Medizinerinnen und Mediziner in einem gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmen. Im Landkreis Altenkirchen niedergelassene Ärzte können bei der medicus Eifler Ärzte eG, der deutschlandweit zweiten Ärztegenossenschaft, Mitglied werden.
Ziel der Ärztegenossenschaft ist es, die ärztliche Versorgung auch weiter dauerhaft in der Verantwortung der im ambulanten Bereich des Gesundheitswesens tätigen Ärztinnen und Ärzte zu belassen, auch wenn für viele Einzelpraxis nicht mehr genügend Medizinernachwuchs gewonnen werden kann. Im Ärzteteam der Ärztegenossenschaft sind attraktive Anstellungen in Vollzeit, Teilzeit oder zeitflexibel möglich. In der Ärztegenossenschaft können sich die Mediziner auf die Ausübung ihres Berufes in der Patientenversorgung konzentrieren, und weitestgehend von administrativen Aufgaben entlastet werden. Speziell qualifizierte VeraHs oder NäPas übernehmen zum Beispiel die Betreuung nicht mehr mobiler Patienten.
Vorstand der medicus Eifler Ärzte eG
Josef-Niederprüm-Straße 1a
54634 Bitburg
- info@medicus-eg.de