klassische niederlassung
Als Landarzt in der eigenen Praxis bestimmen Sie selbst, wie viel und wann Sie arbeiten oder wann Sie Urlaub nehmen möchten. Ihren Arbeitsalltag können Sie als Ihr eigener Chef im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gestalten und den Tagesablauf Ihren Wünschen entsprechend frei organisieren – so bleibt auch Zeit für die Familie und Freizeit. In Absprache mit den niedergelassenen Kollegen und Kolleginnen regeln Sie Vertretungs- und Urlaubszeiten eigenständig. Auch Teilzeit-Modelle sind in der eigenen Praxis möglich.
Bei der Praxisübernahme setzen Sie sich quasi ins gemachte Nest. In der Regel übernehmen Sie eine bereits laufende Praxis mit einem festen Patientenstamm, gut ausgestattete Praxisräume und ein eingespieltes Team mit qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Sie können also direkt beruflich starten und der Investitionsbedarf ist auf dem Land relativ gering.
Wer sich noch nicht sicher ist, ob er sich die Übernahme einer Praxis wirklich zutraut, für den kommt vielleicht ein so genanntes Job-Sharing-Modell in Frage. Dabei teilen sich zwei Ärzte derselben Fachrichtung einen Vertragsarztsitz. Das Jobsharing-Modell ist entweder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) möglich oder der Praxisinhaber stellt einen neuen Arzt an und teilt sich mit ihm seinen Sitz. Für die Zeit des Jobsharings darf der Umfang der GKV-Leistungen nicht wesentlich ausgeweitet werden. Welche Leistungen Sie allerdings anbieten, bleibt Ihnen überlassen. Der hinzukommende Arzt darf andere qualitätsgesicherte Leistungen anbieten als der Partner.
Wie das Jobsharing funktionieren kann, zeigt dieses Video der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz:
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Bei der Praxisneugründung bauen Sie sich selbst eine eigene Praxis auf, Sie akquirieren Ihre Patienten und stellen sich Ihr Team zusammen. Wie Sie die Praxis einrichten und gestalten möchten, liegt von Grund auf in Ihrer Hand. Sowohl die Praxisübernahme als auch die Praxisneugründung auf dem Land bieten Ihnen Vorteile:
- Organisatorische Freiheit und selbstständiges Arbeiten
- Teilzeitarbeit möglich
- Teamarbeit mit Ihren Mitarbeitern
- Sie können selbst bestimmen, welche Behandlungsmöglichkeiten Sie anbieten möchten
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit
- Keine Residenzpflicht – Sie können als Landarzt arbeiten und in der Stadt wohnen
- Unabhängige Vertretungsregelung (Urlaub, Elternzeit) durch Absprache mit anderen niedergelassenen Kollegen
- Geregelte Bereitschaftsdientste
- Bei der Praxisübernahme: Vorhandene Infrastruktur und Übernahme eines Patientenstamm
Bei der Übernahme einer Einzelpraxis oder einer Praxisneugründung sind Sie nicht als Einzelkämpfer auf sich allein gestellt. Ganz im Gegenteil: Als niedergelassener Arzt oder Ärztin im Landkreis Altenkirchen können Sie sich einem der verschiedenen Netzwerke anschließen. Die Kreisärzteschaft steht Ihnen ebenso wie die Mitarbeiter der Kreisverwaltung mit Rat und Tat zur Seite. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der jeweiligen Verbandsgemeinden mit dem Ärzteservice zum Beispiel bei der Suche nach der passenden Immobile oder einem entsprechenden Baugrundstück oder vermitteln den richtigen Ansprechpartner bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Experten der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz begleiten Sie auf Wunsch eng bei der Praxisübernahme von der Planung bis zur Umsetzung. Bereits vor der Praxisübernahme oder Neugründung stehen Ihnen Berater zur Verfügung und helfen Ihnen, die passende Praxis oder den perfekten Praxisstandort für eine Neugründung zu finden. Gemeinsam mit den Experten der Kassenärztlichen Vereinigung berechnen Sie, ob sich die Übernahme einer bestimmten Praxis lohnt oder Sie lernen, wie eine korrekte Abrechnung funktioniert. Besonders neu Niedergelassene profitieren von eine besonderen Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz: dem Praxislotsen. Dieser begleitet Sie zwei Jahre in allen Fragen rund um die Niederlassung.
- Zulassungs- und Kooperationsberatung
- BWL-Beratung und Beratung zur Praxisführung
- Niederlassungsseminare „Fit für die Niederlassung“
- Beratung zur Praxisübernahme und Praxisabgabe
- KV-Praxislotsen
- Abrechnungsberatung
- Honorarberatung
- Qualitätsberatung
- Verordnungsberatung
- Vertragsberatung
- Wirtschaftlichkeitsberatung
- DMP-Beratung
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Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des Strukturfonds die Niederlassung mit bis zu 60.000 Euro in förderfähigen Gebieten. Gefördert werden sowohl Praxisübernahmen als auch Praxisneugründungen. Im Landkreis Altenkirchen können aktuell (Stand 1. Juli 2019) Hautärzte, HNO-Ärzte und Nervenärzte von der Niederlassungsförderung aus dem Strukturfonds profitieren.
Als Ergänzung zum Strukturfonds unterstützt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung Mediziner, die bereit sind, sich in ländlichen Gebieten, die von hausärztlicher Unterversorgung bedroht sind, niederzulassen. Die Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung sieht dabei eine finanzielle Zuwendung für Niederlassungen und Praxisübernahmen in Höhe von bis zu 20.000 Euro vor.
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